Allgemeine Geschäftsbdingungen
presenter’s  corporate media gmbh

Stand: 1.  Juli 2022

§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen, die von der presenter’s corporate media gmbh (im Folgenden „e-agency“ genannt) für den Auftraggeber erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen der presenter’s und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von presenter’s im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, bei presenter’s Dienstleistungen zu beauftragen.
2. presenter’s übermittelt dem Auftraggeber einen verbindlichen Kostenvoranschlag (Angebot). Die im Internet genannten Preise, insbesondere die mit Hilfe des „Online-Kalkulators“ erstellten Vorab-Kalkulationen, stellen lediglich Richtwerte dar.
3. Durch die Bestellung der gewünschten Dienstleistungen im Internet nimmt der Auftraggeber das Angebot an.

§ 3 Leistungsumfang
1. Gegenstand Leistungserbringung ist der Entwurf, die Gestaltung und programmtechnische Umsetzung einer computergestützten Präsentation.
2. Die Bestandteile der Dienstleistung sind dem Kostenvoranschlag zu entnehmen.
3. presenter’s verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Präsentation und diese dem Auftraggebern auf digitale Weise zu übergeben.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt presenter’s unmittelbar nach Auftragserteilung sämtliche Inhalte zur Verfügung, die von e-agency bei der Erstellung verwertet werden sollen.
2. Zu den vom Auftraggebern bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Basismaterialien wie Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Nähere Einzelheiten regelt der Kostenvoranschlag.
3. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert der presenter’s, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

§ 5 Abnahme und Lieferung
1. Nach Fertigstellung der Präsentation stellt die e-agency diese in Form einer Vorab-Version dem Auftraggeber vor, auf digitalem Wege. Falls der Auftraggeber mit der erbrachten Leistung einverstanden ist, erklärt er dieses verbindlich (Abnahme).
2. Wünscht der Auftraggeber Nachbesserungen, so teilt er dieses der e-agency bzw. deren Erfüllungsgehilfen im Zuge der Abnahme mit.
3. Die Lieferung der endgültigen, funktionsfähigen Präsentation erfolgt nach seitens des Auftraggebers auf elektronischem Wege.
4. Während der Herstellungsphase ist presenter’s berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Präsentation zur Teilabnahme vorzulegen. Für die Teilabnahmen gelten die unter Abs. 1-3 festgelegten Regelungen entsprechend.

§ 6 Vergütung
1. Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem vom Auftraggeber angenommenen Kostenvoranschlag. Als Kostenvoranschlag gelten ausschließlich jene Angebote, die dem Auftraggeber im Namen der presenter’s schriftlich oder per Email zugehen. Bei den Kalkulationen, die der Auftraggeber selbst mit Hilfe des von presenter’s zur Verfügung gestellten „Online-Kalkulators“ erstellt, handelt es sich lediglich um Richtwerte, die nicht rechtsverbindlich sind.
2. Ändert oder erweitert der Auftraggeber nachträglich den erteilten Auftrag, so hat er alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Entsprechendes gilt, wenn der Mehraufwand durch nicht erfüllte Mitwirkungspflichten anfällt.
3. Die Aufrechnung von Zahlungsansprüchen mit Ansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 7 Zahlungsmodalitäten
1. Nach Abnahme der Präsentation wird die presenter’s dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Bei Vollkaufleuten ist die Vergütung fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 7 Kalendertagen.
2. Bei Nicht-Kaufleuten wird die presenter’s in der Regel eine sofortige Zahlung mittels Kreditkarte oder Lastschrift-Einzug verlangen.
3. presenter’s ist berechtigt, bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen größer als € 1.000,00 dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils abgenommenen Teilleistungen. Die Abschlagsrechnungen sind fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 7 Kalendertagen.
4. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht. presenter’s behält sich das Recht vor, gegebenenfalls weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
5. presenter’s behält sich vor, für jede erforderliche Mahnung eine Kostenpauschale von € 10 zuzüglich Portokosten geltend zu machen.

§ 8 Urheberrechte und Verwertungsrechte
1. presenter’s überträgt dem Auftraggeber sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Präsentation. Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte unter der Bedingung, dass der Auftraggeber die gemäß § 7 geschuldete Vergütung vollständig an e-agency entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß § 7 vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei presenter’s.

§ 9 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel der Präsentation haftet presenter’s nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB.
2. presenter’s ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
3. Der Auftraggeber stellt presenter’s von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der Präsentation stützen und verpflichtet sich, dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet presenter’s nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Dienstleisters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der presenter’s corporate media gmbh gilt.
5. In allen Fällen ist eine Schadenersatzforderung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, jegliche Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Der Gesamtbetrag aller Schadenersatzforderungen, die aus diesem Vertrag gegen den Dienstleister begründet sein können, wird der Höhe nach durch die Höhe des vereinbarten Honorars bzw. Entgelts beschränkt.
7. Alle über die Regelung dieses Abschnitts hinausgehenden Schadenersatzforderungen des Auftraggebers – gleich aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt – sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Lieferfristen, Rücktrittsrecht des Auftraggebers
1. presenter’s verpflichtet sich, die Präsentation schnellstmöglich fertig zu stellen. Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich es sei denn, es ist ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden.
2. Frist- oder Terminüberschreitungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der vertraglich vereinbarten Fristen bzw. Termine.
3. Bei Frist- oder Terminüberschreitungen, die von presenter’s zu vertreten sind, hat der Auftraggeber das Recht, der e-agency eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurückzutreten.

§ 11 Kündigung, Rücktrittsrecht presenter’s
1. Dieser Vertrag kann von Auftraggeber und presenter’s nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall vereinbart, dass:
a) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß dieses Vertrages nachhaltig verletzt;
b) der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen dieses Vertrages nicht nachkommt.
3. presenter’s behält sich vor, vom Vertrag zurücktreten zu dürfen, wenn die Ausführung des Vertrages aufgrund von Kapazitäts nicht möglich ist. Der Auftraggeber wird in diesem Fall unverzüglich vorab informiert, Gegenleistungen werden erstattet oder gegebenenfalls unvernehmlich ein anderer durchführbarer Liefertermin vereinbart.

§ 12 Datenschutz, Verschwiegenheit
1. Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Erbringung der Dienstleistung nicht an Dritte weitergegeben.
2. presenter’s sichert dem Auftraggeber strikte Vertraulichkeit zu. Alle im Auftrage der presenter’s handelnden natürlichen und juristischen Personen sowie unsere Erfüllungsgehilfen sind von uns ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet worden.

§ 13 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.
2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.